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Kurzarbeitergeld

Hochwasser: Steuererleichterungen für Flutopfer – Steuervorauszahlungen verlegen – Stundung fälliger Steuern – Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

    (Berlin, 09. Juni 2013) Auch die Finanzminister helfen den Flutopfern: Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums haben Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen nun Erleichterungen für vom Hochwasser Betroffene beschlossen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

    Hochwasser-Katastrophe im Gastgewerbe: Wie man jetzt Kurzarbeitergeld beantragen kann

      (Berlin, 05. Juni 2013) In Passau ging nichts mehr: Die Hotels und Restaurants in der Alstaadt mussten geschlossen werden – das Hochwasser hatte die Drei-Flüsse-Stadt fest im Griff. Der Verdienstausfall für die Mitarbeiter kann erheblich sein. Denn: Bis die Gastbetriebe nach den schweren Aufräumarbeiten wieder öffnen können, wird noch einige Zeit vergehen. Für die betroffenen Angestellten in Hotellerie und Gastronomie kann man Kurzarbeitergeld beantragen. Dies sollte rasch geschehen, rät der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Uwe Schlegel von ETL Adhoga (www.etl-adhoga.de).