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Arbeitszeitgesetz

Foto: pexels.com

Rechtsgutachten: Keine Schlupflöcher bei Arbeitszeitgesetz

    Berlin – Ernüchterung in der Hotellerie und Gastronomie: Das bestehende Arbeitszeitgesetz weist keine Schlupflöcher für dringend benötigte flexible Anwendungen auf. Dies ergibt ein von den Dehoga-Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

    Kellenerin - Service - Restaurant - Tisch - Mineralwasse - Reiner Pfister

    Warum wollen Politik und Gewerkschaft das Gastgewerbe kaputt machen?

      Berlin – Das wichtige Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür: Für Unternehmer und Beschäftigte in der Gastronomie bedeutet die angeblich “ruhige Adventszeit” Stress, Überstunden, aber auch zufriedene Gäste und (hoffentlich!) mehr Umsatz. Die starren Arbeitszeitregelungen und aufwändigen Dokumentation der Arbeitszeiten stellen dem Gastgewerbe in diesem Jahr ein Bein. Maximal zehn Stunden am Tag sind im Betriebsalltag schlichtweg illusorisch. Doch Bundespolitik und NGG wollen strikt daran festhalten. Dass damit so manchem Hotelier und Gastronomen die Lust am Arbeiten genommen wird, und dies zu Betriebsschließungen führt, will man im politischen Berlin offenbar nicht wahrhaben.

      Mindestlohn bleibt ein Experiment

      Mindestlohn: Dokumentationspflichten gelockert, aber nur ein ein bisschen – Ministerium beklagt Unwissenheit im Gastgewerbe: Flexible Arbeitszeiten in Saisonbetrieben doch machbar

        UPDATE (Berlin, 01. Juli 2015) Gute Nachrichten, aber nur ganz kleine: Bei den Dokumentationspflichten in Sachen Mindestlohn wird eine leichte Lockerung per Verordnung eingeführt. Dies kündigte Bundesarbeitsministerium Andrea Nahles mit. Die Einkommensgrenze zur Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten wird auf 2.000 Euro beschränkt – aber nur bei Arbeitsverhältnissen, die einen längeren Bestand haben und bei denen das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt stets oberhalb der Mindestlohnschwelle von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde liegt, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Diese Einkommensschwelle lag bisher bei 2.958 Euro im Monat. Weitere Details lesen Sie hier:

        Axel Strehl

        Arbeitszeiten flexibler gestalten: Dehoga unterbreitet vernünftigen Vorschlag – Mitarbeiter in Gastronomie wollen mehr arbeiten

          (Berlin, 16. Juni 2015) Von “krank machen” keine Spur: Was die Arbeitgeber-unfreundliche NGG titelte, ist eine Verunglimpfung des gesamte Gastgewerbe. Hoteliers und Wirte würde ihren Beschäftigte “krank machen”, äußerte man in Gewerkschaftskreisen. als Replik auf den Dehoga-Vorstoß, die Arbeitszeiten in der Gastronomie flexibler zu gestalten. Gerade in Saisonbetrieben an Nord- und Ostseeküsten wollen viele Mitarbeitern länger arbeiten, um auch mehr Geld zu verdienen, hält Vollblut-Gastronom Axel Strehl, Präsident des Dehoga-Landesverbandes Schleswig-Holstein, dagegen.

          Aushangpflichtige Gesetze - Fachbuch von Haufe

          Gastronomie: Aushangpflicht für Gesetze ernst nehmen

            (Berlin, 13. September 2014) Gastronom haben eine hohe Verantwortung, was sich beispielsweise in den Bereichen der Öffnungszeiten, des Jugendschutzes und der Raucherbestimmungen widerspiegelt. Diese Verantwortung geht so weit, dass Sie per Gesetz dazu verpflichtet sind, wichtige Paragrafen und Gesetze öffentlich auszulegen oder auszuhängen. Damit Sie sich stets korrekt verhalten, geben wir an dieser Stelle einige Hilfestellungen.