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Änderungen

Mindestlohn soll steigen

Was sich beim Mindestlohn ändern soll

    Berlin – Der Mindestlohn steigt 2017 voraussichtlich auf 8,80 Euro. Dies berichtete der “Tagesspiegel” unter Berufung auf Kreise der Mindestlohnkommission. Die genaue Lohnsteigerung hängt vom Tarifindex und den Forderungen der Gewerkschaften IG-Metall und Verdi ab. Unterdessen forderten Experten weitere Korrekturen beim Mindestlohn.

    Foto: pexels.com

    Rechtsgutachten: Keine Schlupflöcher bei Arbeitszeitgesetz

      Berlin – Ernüchterung in der Hotellerie und Gastronomie: Das bestehende Arbeitszeitgesetz weist keine Schlupflöcher für dringend benötigte flexible Anwendungen auf. Dies ergibt ein von den Dehoga-Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

      Mindestlohn bleibt ein Experiment

      Mindestlohn: Lockerung der Arbeitszeit-Dokumentation verzögert sich auf voraussichtlich 1. August

        (Kiel, 08. Juli 2015) Die Lockerung der Arbeitszeit-Dokumentation im Gastgewerbe verzögert sich ein wenig auf voraussichtlich Anfang August. Daraus weist Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Ddehoga Schleswig-Holstein, im “Inforadio” hin. Die erreichten Änderungen beim Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflichten entfallen bei Einkommen ab bereits 2.000 Euro und bei Familienangehörigen) sind ein (Teil)Erfolg der hartnäckigen Lobbyarbeit.

        Das ändert sich für Selbstständige 2015

          (Berlin, 01. Januar 2015) Zum Jahreswechsel traten einige Gesetzesänderungen in Kraft – und in einigen Fällen kann sich auch der steuerrechtliche Status von Selbstständigen auf Grund der Betriebsergebnisse des vergangenen Jahres ändern. Wer nicht unnötige Nachteile erleiden will, sollte zur Jahreswende also einige Punkte bedenken oder überprüfen. Wir nennen die wichtigsten zu Steuer- und Versicherungsfragen.

          Erste-Hilfe-Kurse werden kürzer – Das ändert sich 2015 bei der Erste-Hilfe-Ausbildung

            (Köln, 09. Dezember 2014) Ab dem 1. April 2015 verkürzt sich die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland grundlegend. Darauf weist der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hin. Die Änderung betrifft die Erste-Hilfe-Grundausbildung sowie die Schulung für betriebliche Ersthelfer. Die Kurse werden von ursprünglich 16 Unterrichtseinheiten auf neun Unterrichtseinheiten reduziert. Um eine Unterrichtsstunde verlängert wird hingegen der Auffrischungskurs. Er umfasst nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten.